Bei uns geht es immer mit rechten Dingen zu

Das Ziel der Chemion Logistik GmbH ist es, im Interesse unserer Gesellschafter, der Beschäftigten und der gesamten CURRENTA-Gruppe eine hohe Wertschöpfung zu erwirtschaften. Hierfür gelten rechtliche und ethische Rahmenbedingungen, die wir in unseren Leitlinien zur Corporate Compliance festgeschrieben haben. Jede*r Mitarbeiter*in ist dazu verpflichtet, ihr*sein Handeln an diesen Grundsätzen auszurichten. Um die Einhaltung und Implementierung der Leitlinien in allen Geschäftsprozessen sicherzustellen, hat die Chemion einen Compliance-Beauftragten ernannt.

Öffnen Sie das nachfolgende PDF, um unsere Leitlinien zur Corporate Compliance aufzurufen.

Unsere Prinzipien

  1. Fairness im Wettbewerb
    Chemion bekennt sich ohne Einschränkung zum Wettbewerb mit fairen Mitteln und insbesondere zur strikten Einhaltung des Kartellrechts
     
  2. Integrität im Geschäftsverkehr
    Korruption wird nicht geduldet
     
  3. Prinzip der Nachhaltigkeit
    Chemion ist sich seiner Verantwortung für den Schutz der Umwelt sowie der Gesundheit und Sicherheit der Menschen bewusst.
     
  4. Einhaltung des Außenhandelsrechts
    Alle nationalen und internationalen Außenhandelsbestimmungen sind zu befolgen.
     
  5. Wahrung der Chancengleichheit im Wertpapierhandel
    Jeder Chemion-Mitarbeiter ist verpflichtet, unternehmensinterne, nicht öffentliche Informationen vertraulich zu behandeln.
     
  6. Ordnungsgemäße Aktenführung und Finanzberichterstattung
    Im Rahmen eines internen Kontrollsystems sind Geschäftsprozesse angemessen zu dokumentieren. Durch Kontrollen muss die vollständige und korrekte Erfassung der rechnungslegungsrelevanten Informationen sichergestellt werden.
     
  7. Faire und respektvolle Arbeitsbedingungen
    Von jedem Mitarbeiter wird ein freundlicher, sachbetonter, fairer und respektvoller Umgang mit Kollegen und Dritten erwartet. Diskriminierung und Belästigung jeglicher Art werden nicht geduldet.
     
  8. Schutz unseres Wissensvorsprungs und Respektieren der Schutzrechte Dritter
    Betriebsgeheimnisse dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder gar öffentlich gemacht werden. Ebenso sind die Schutzrechte Dritter zu respektieren.
     
  9. Trennung von Unternehmens- und Privatinteressen
    Alle Mitarbeiter müssen stets ihre privaten Interessen und diejenigen von Chemion voneinander trennen. Auch bei Personalentscheidungen oder Geschäftsbeziehungen zu Dritten zählen nur sachliche Kriterien.
     
  10. Kooperativer Umgang mit Behörden
    Chemion ist bestrebt, mit allen zuständigen Behörden ein kooperatives Verhältnis zu pflegen. Informationen sollen vollständig, offen, richtig, rechtzeitig und verständlich zur Verfügung gestellt werden.
     
  11. Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten
    Chemion verpflichtet sich, in ihren Lieferketten und im eigenen Geschäftsbereich menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten mit dem Ziel, entsprechende Risiken vorzubeugen oder zu minimieren oder die Verletzung dieser Pflichten zu beenden.